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Regen kann das Jahr 2024 wirklich gut!
Und schon wieder regnet es … Tipss zum Schutz des Zuhauses: Extreme Wetterereignisse können verheerende Schäden an Wohngebäuden verursachen. Eine Elementarversicherung bietet hier entscheidenden

PYROsmart
Na, wer bist denn Du? Nummer 5 lebt oder WALL-E? Nein, ich heiße PYROsmart FS pro und bin ein innovatives Brandfrüherkennungssystem. Mit modernster Infrarottechnik

Alltagstipps für Regentage
Alltagstipps für Regentage Für euch getestet von unserem Olaf: Der Schirm funktioniert tatsächlich auch bei Regen! Alltagstipps für Regentage Regen kann uns manchmal vor Herausforderungen

🌸 Schönen Start ins Pfingstwochenende, Ihr Lieben! 🌸
Das lange Wochenende ist da und viele von euch nutzen die Zeit, um zu verreisen. Egal, ob ihr einen Kurztrip ans Meer plant oder die

Sonnenschutz
🌞 Unsere Regenschirme bieten auch einen hervorragenden Sonnenschutz! Getestet an unserem Björn! DENN: Vorsicht vor einem Sonnenstich ☀️ Hier sind 5 Tipps, um sicherzustellen, dass

Hoch die Hände, Wochenende!
🔥 Grill-Tipps und Versicherungsschutz! 🔥 Das Wetter bleibt am Wochenende stabil! Wollt ihr auch grillen? Das kann auch mal heiß hergehen, besonders wenn der Grill
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Milliarden für versicherungsfremde Leistungen
Krankenkassen zahlen bis zu einem knappen Fünftel ihres Geldes für versicherungsfremde Leistungen.
Das geht aus einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung hervor. Demnach zahlen die Krankenkassen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) knapp 58 Milliarden Euro im Jahr für Leistungen, die vollständig oder anteilig versicherungsfremd sind.
Im Jahr 2024 flossen somit rund 18 Prozent der GKV-Gesamtausgaben in Aufgaben, die einen hohen gesellschaftlichen Nutzen stiften, von dem aber nicht nur die Beitragszahlenden profitieren.
Als versicherungsfremd werden solche Leistungen bezeichnet, die zwar aus GKV-Beiträgen finanziert werden, aber gesamtgesellschaftlichen Zielen zu Gute kommen und nicht oder nur zum Teil direkt in die Gesundheitsversorgung der GKV-Versicherten gehen. Das gilt beispielsweise für die beitragsfreie Mitversicherung von nicht-erwerbstätigen Ehepartnern und von Kindern in der GKV, für die indirekte Finanzierung von Krankenhausinvestitionen oder für Beiträge für Bezieher von Grundsicherung, die grundsätzlich vom Bund bezahlt werden, aber bislang ebenfalls nicht kostendeckend sind.