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Rechtsanwaltskammer hat Bedenken gegen erweiterte Ermittlungsbefugnisse bei Schwarzarbeit
Aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die Ermittlungsbefugnisse der Zollbehörden erheblich ausgeweitet werden sollen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) erhebt dagegen rechtsstaatliche Bedenken. Der Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen sieht u. a. vor, härter gegen diejenigen vorzugehen, die illegale Beschäftigung betreiben oder schwarz arbeiten. Daher soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung gestärkt und effizienter aufgestellt werden. Im Ergebnis soll so der Sozialstaat mit seinem sozialen Sicherungssystem, der Rechtsstaat sowie betroffene Arbeitskräfte geschützt und ein fairer Wettbewerb für redliche Arbeitgeber gewährleistet werden. Erwartet werden zudem Mehreinnahmen für die öffentlichen Haushalte.
Entschieden lehnt die BRAK die geplante Ausweitung der Möglichkeiten zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) im Zusammenhang mit Schwarzarbeit ab. Sie sollen ein vollständiges Bild vom Netzwerk der Servicefirmen und der steuernden Hintermänner liefern. Die BRAK hält für widersprüchlich, dass die Ausweitung der TKÜ mit der besseren Aufklärung von Bandenstrukturen begründet wird, zugleich aber das Erfordernis einer Bande für die Anordnung der TKÜ entfallen soll. Damit werde die Unschuldsvermutung verletzt, da es sich im Stadium des Ermittlungsverfahrens nur um Verdachtsfälle handele und voraussichtlich zudem viele Unbeteiligte bzw. Unverdächtige von der Überwachung betroffen wären.
Für bedenklich hält die BRAK den großen Umfang, in dem die Ermittlungsbefugnisse der Zollbehörden erweitert und spiegelbildlich die grundrechtsschützenden Eingriffsvoraussetzungen für die Durchführung von TKÜ-Maßnahmen abgesenkt werden sollen. Sie führt im Einzelnen aus, weshalb die faktische Verschiebung von Ermittlungskompetenzen zu Gunsten der Zollbehörden zu einem Systembruch führt und das Anklagemonopol der Staatsanwaltschaften auszuhöhlen droht. Entgegen der unauffälligen und auch positiven Formulierung des Titels „Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ werden in der Sache rechtsstaatlich bedenkliche und nicht zu rechtfertigende Gesetzesänderungsvorschläge unterbreitet, die abzulehnen sind.