LEBENS- / KRANKENVERSICHERUNG

Privat allgemein

Was heute noch Bestand hat, kann morgen schon ungewiss sein. Denn nichts ist so beständig wie der Wandel.

Damit Ihre Zukunft planbar und sicher wird, minimieren wir nahezu alle Risiken durch maßgeschneiderte Versicherungspakete, die sich auch den Veränderungen im Laufe eines Lebens anpassen. Dabei bilden unsere Erfahrung und Ihre individuellen Belange und Wünsche den Gestaltungsrahmen für Ihren Zukunftsfahrplan - von A bis Z: Allgemeine Haftungsrisiken verlieren dann ebenso ihre Schrecken wie Altersvorsorge, Lebens- oder Zahnzusatzversicherung.

Egal, wie Ihre Planung für die Zukunft aussieht - wir minimieren die Risiken. Das können wir Ihnen versichern!

Privat-Vorsorge

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) - Weil die gesetzliche Rente künftig nur für die Grundversorgung reicht.

Noch immer schätzen viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ihre Altersbezüge zu optimistisch ein. Wenn dann kurz vor dem Eintritt in den Ruhestand das Rentenkonto geklärt wird, klafft in vielen Fällen ein mehr oder weniger großes Loch zwischen erwarteter und tatsächlicher Rentenhöhe. Zu diesem Zeitpunkt ist es dann aber häufig zu spät, um aktiv zu werden und die finanzielle Lücke zu schließen, die zur Finanzierung eines unbeschwerten Lebensabends nötig wäre.

Durch immer vielfältigere Karrierewege haben Arbeitgeber auch nicht mehr die komplette Erwerbsbiografie ihrer Mitarbeitenden im Blick und da kann der Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge zu einer komplexen Aufgabenstellung werden.

Daraus lassen sich drei Folgerungen ableiten:

Je früher man die Planung für den Ruhestand angeht, desto gelassener kann man in die Zukunft blicken.
Je breiter man die Altersvorsorge aufstellt, desto geringer wird das Risiko.
Je einfacher die bAV für Arbeitgeber gestaltet werden kann, desto geringer ist der Verwaltungs- und Kontrollaufwand.
Neben den Möglichkeiten der rein privaten Vorsorge hält der Staat ein ganzes Füllhorn von Gestaltungswegen einer betrieblichen Altersvorsorge, kurz bAV, bereit, die neben der reinen finanziellen Absicherung bereits im aktiven Arbeitsprozess schon steuerliche Vorteile mit sich bringen oder auch die Abgabenlast an die Sozialversicherungen verringern können. Diese Vorteile gelten in vielen Fällen sowohl für den Arbeitnehmer wie auch für den Arbeitgeber. Genau dies macht die Modelle auch für beide Seiten so interessant und attraktiv.

Die Betrachtungsperspektive stellt sich aber für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedlich dar. 

Weiterführende Informationen für Arbeitnehmer zu diesem Thema finden Sie hier

Weiterführende Informationen für Arbeitgeber zu diesem Thema finden Sie hier

Im Grunde ist „Lebensversicherung" das falsche Wort, denn damit versichert man nicht das Leben, sondern heute immer mehr den Lebensstandard im Alter.
Dabei gilt: Frauen und Männer müssen unterschiedlich stark vorsorgen.
Denn die Lebenserwartung von Frauen ist deutlich höher und daher beziehen sie auch länger Rente.

Ob nun Lebensversicherung, private Rentenversicherung oder betriebliche Altersvorsorge:
Wir stimmen Ihre Altersvorsorge auf Ihren Kapitalbedarf im Alter ab.

Dass der Staat nicht mehr in ausreichendem Umfang für eine hohe Rente sorgen kann, hat sich ja mittlerweile herumgesprochen.
Aber eine Lebensversicherung kann noch mehr:
Interessant ist ihr Einsatz als Tilgungsversicherung für Immobilien oder andere Investitionsgüter.

Weiterführende Informationen zum Thema Lebensversicherung finden Sie hier

Ihre Lebensversicherung läuft ab? Was zu tun ist finden Sie hier

Wer früh genug vorsorgt, hat im Alter nicht das Nachsehen

Das gesetzliche Rentensystem steht vor einer Zerreißprobe: Immer weniger Beitragszahler müssen für immer mehr Rentner zahlen. Daher wird die gesetzliche Rente für kommende Rentnergenerationen nur noch eine Basisabsicherung darstellen. Aktuelle Berechnungen zeigen, dass ein heutiger Durchschnittsverdiener mit 2.500 Euro brutto rund 46 Jahre lang Beiträge zahlen muss, um später eine Rente von rund 1.300 Euro zu erhalten. Eine private Vorsorge ist also unerlässlich, damit man im Alter seinen Lebensstandard beibehalten kann.

Neben der klassischen Lebensversicherung sind Riester- oder Rürup-Renten je nach individuellen Lebensumständen eine Möglichkeit, mit staatlichen Zulagen eine Zusatzrente aufzubauen. Wir informieren Sie umfassend und individuell über die Möglichkeiten, Ihre Versorgungslücke zu schließen.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier

Neben der privaten Haftpflichtversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung die wichtigste Versicherung überhaupt.

Rund 25 Prozent der Arbeitnehmer eines Geburtsjahrganges wird im Laufe seines Arbeitslebens nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeitsfähig sein.
Soweit die Statistik.

Dass Sie davon überzeugt sind, nicht dazuzugehören, zeugt von Optimismus.
Doch betrachten wir es realistisch: In Deutschland gibt es derzeit über zwei Millionen Berufs- und Erwerbsunfähige.
Das Risiko, einmal dazuzugehören, ist also durchaus vorhanden. Und wer durch Unfall oder Krankheit berufsunfähig wird, setzt seinen und den Lebensstandard seiner Familie aufs Spiel!

Aus diesem Grund sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier

Seit 1995 zahlt jeder sozialversicherungspflichtige Bürger in die gesetzliche Pflegeversicherung ein und wähnt sich seither in Sicherheit, später einmal rundum versorgt zu werden. Dabei bleibt gerade bei einer späteren Heimunterbringung oft eine finanzielle Deckungslücke offen, die je nach Pflegegrad einen bis zu vierstelligen Betrag pro Monat ausmachen kann.

Selbst wer im Alter auf Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst zurückgreifen will, zahlt nicht wesentlich weniger.

Aus diesem Grund ist eine private zusätzliche Pflegeversicherung absolut empfehlenswert. Vor allem dann, wenn Sie Kinder haben: Denn sofern Sie sich nicht von Ihrem Nachwuchs pflegen lassen wollen, müssten die Kinder später für die Kosten Ihrer Pflegebedürftigkeit aufkommen - falls es finanziell zumutbar ist und Ihre eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen.

Deutsche Förderpflege

Jetzt an später denken: Private Pflegezusatzversicherung - staatlich gefördert

Mit dem sogenannten "Pflege-Bahr" wird die gesetzliche Pflegeversicherung durch eine private Pflegezusatzversicherung ergänzt. Für die freiwillige Zusatzversicherung gewährt der Staat sogar eine finanzielle Förderung.

Wer im Alter zum Pflegefall wird, kann den finanziellen Betreuungsaufwand in den seltensten Fällen komplett alleine schultern. Schon heute übersteigen die Kosten der Pflege die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Aus diesem Grund lohnt sich eine zusätzliche private Pflegezusatzversorgung wie der "Pflege-Bahr" (benannt nach dem Bundesgesundheitsminister). Dabei handelt es sich um eine kapitalgedeckte und staatlich geförderte Pflegezusatzversorgung, die sowohl gesetzlich wie auch privat Krankenversicherte abschließen können. Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich ausschließlich nach dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss und ist abhängig vom vereinbarten Leistungsumfang.

Um die staatliche Förderung in Form einer Zulage von 60 Euro pro Jahr (5 Euro pro Monat) zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden

  • Der Versicherte zahlt mindestens 120 Euro jährlich in die Pflgezusatzversicherung
  • Im Vertrag ist eine Mindestabsicherung in Höhe von 600 Euro monatlich für den Pflegegrad 5 vorgesehen
  • Der Vertrag umfasst Leistungen für alle Pflegegrade von 1 bis 5

Sind alle Kriterien erfüllt, kümmern wir uns bei Vertragsabschluss um die Beantragung der Zulage. Sie wird dann jährlich nach Ablauf des Versicherungsjahres in den Vertrag gezahlt.

Im Gegensatz zu anderen Versicherungen darf bei der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung kein Antragsteller aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt werden. Bis auf eine Einschränkung: Der Antragsteller muss volljährig und nicht bereits pflegebedürftig sein. Darüber hinaus sind Risikozuschläge unzulässig.

Laut Gesetz müssen zwischen Vertragsbeginn und der Gewährung erstmaliger Leistungen fünf Jahre liegen. Es sei denn, die Vertragsparteien haben sich auf eine kürzere Wartezeit geeinigt. Auch für Kinder können Eltern eine Pflegezusatzversicherung abschließen, jedoch wird die staatliche Zulage erst ab dem 18. Lebensjahr gewährt.

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Sorge tragen für die wichtigsten Menschen der Welt

Raufen, toben, springen, spielen, Quatsch machen: Wer Kinder hat, kennt die Herausforderungen, denen man tagtäglich mit ihnen ausgesetzt ist. Um zumindest finanziell nicht für die Eskapaden der Kleinen gerade stehen zu müssen, ist von Anfang an eine Haftpflichtversicherung für die Kinder ein absolutes Muss: So sind mögliche Schadenersatzansprüche bei kaputten Fensterscheiben oder ähnlichen Missgeschicken versichert. Die Sicherheit der Kinder sollte heute noch viel weiter reichen: Von der Unfall- über die Ausbildungs- und Invaliditätsversicherung bis zur Krankenzusatzversicherung reicht das Spektrum der möglichen Vorsorge. Selbst für die Rente lässt sich über Riester-Sparpläne oder Lebensversicherungen bereits jetzt schon mit kleinen monatlichen Rücklagen vorsorgen. Denn je länger die Laufzeit der Verträge angelegt ist, desto größer wirkt sich der Zinseszins-Effekt aus.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier

Dread Disease

Die Gesundheit ist Ihr wertvollstes Gut. Sie sollten sie schützen.

Doch was geschieht, wenn Ihnen etwas passiert?

Gesundheit ist nicht selbstverständlich. Krebs, Herzinfarkt oder ein Gehirnschlag sind häufig auftretende Krankheiten, von denen jeder im Vorfeld denkt: „So etwas trifft immer nur andere, mich nicht.“ Falsch! Es kann jeden Einzelnen von uns treffen - jederzeit.

Beispielsweise erleiden jedes Jahr 300.000 Menschen in Deutschland einen Herzinfarkt. Nach einer Krankenhausbehandlung folgt der Aufenthalt in einer Reha-Klinik. Im besten Fall sind Sie danach wieder voll erwerbsfähig. Falls nicht, zahlt die gesetzliche Sozialversicherung eine Rente, deren Höhe ungewiss und aller Voraussicht nach nicht ausreichend ist.

Haben Sie keine umfangreichen Ersparnisse, ist es düster um die Aufrechterhaltung Ihres bisherigen Lebensstandards bestellt. In solchen Fällen springt die Dread Disease Versicherung ein. Sie stellt Ihnen im Falle einer schweren Krankheit, bei Pflegebedürftigkeit oder Erwerbsunfähigkeit das nötige Kapital zur Verfügung.

Die Folgen einer Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit kommen Sie teuer zu stehen: Neben den Genesungskosten können Kosten für eine medizinische Behandlung durch Spezialisten oder Umbauarbeiten in der Wohnung durch Invalidität (z. B. rollstuhlgerechter Zugang) auf Sie zukommen. Die Dread Disease Police eröffnet Ihnen die verschiedensten Möglichkeiten, auf Ihre neue Lebenssituation flexibel zu reagieren. Sie können Hypotheken und andere Verbindlichkeiten vorzeitig tilgen oder eine zusätzliche Rente aufbauen.

Da der Leistungsumfang der versicherten Krankheiten und die Beiträge bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften sehr unterschiedlich sind, sollten Sie auf unsere Beratung nicht verzichten.

Privat-Gesundheit

Es gibt tausend Krankheiten, aber nur eine Gesundheit. Und eben diese Gesundheit gilt es zu erhalten - ob mit einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung.

Ob man die richtige Versicherung hat, zeigt sich oft erst im Falle eines Unfalles oder einer plötzlich eintretenden Krankheit: Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nicht, weil der Leistungskatalog die nötige Therapie nicht beinhaltet. Dann schlägt die Stunde der richtigen Zusatzversicherung, über die wir Sie gerne in einer individuellen Beratung informieren. Zwar sind computergestützte Vergleichsprogramme hilfreich, sie ersetzen aber keine Beratung zu Problemen, Sorgen und Nöten.

Je nach persönlicher, beruflicher und finanzieller Situation haben Sie als Kunde die Wahl zwischen den privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen. Wir kennen uns im Gewirr der Krankenversicherungen aus und beraten Sie gerne. So ist die richtige Krankenversicherung entscheidend für Ihre Gesundheit und die Ihrer Familie, sie kann die Familienkasse zudem noch um ein paar hundert Euro im Jahr entlasten.

Private oder gesetzliche Krankenversicherung?

Nur wer ein Gehalt jenseits der Versicherungspflichtgrenze bezieht, Beamter oder selbständig ist, der kann in die private Krankenversicherung, kurz PKV, wechseln. Sie finanziert sich nach dem „Kapitaldeckungsverfahren". Dies bedeutet, die Beiträge richten sich nach der versicherten Leistung und nach dem individuellen Alter. Um einen altersbedingten Prämienanstieg zu reduzieren, werden Altersrückstellungen gebildet, so dass man in jungen Jahren für die höheren Leistungen im Alter vorsorgt.

Für die PKV spricht die bessere medizinische Versorgung.

Langes Leben - steigende Kosten

Das gestiegene Gesundheitsbewusstsein und der medizinische Fortschritt haben dazu beigetragen, dass Menschen in Deutschland immer länger leben. Doch eine gute Krankenversorgung gibt es nicht zum Nulltarif. Die Pro-Kopf-Ausgaben für Gesundheit steigen stetig und Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Demenz stellen das System vor ganz neue Herausforderungen: Therapien, gerade bei der wachsenden Zahl älterer Menschen, kosten immense Summen, die die Gemeinschaft oder besondere Risikogruppen tragen müssen. Gut beraten ist, wer dann auf eine entsprechende Zusatzversorgung zurückgreifen kann.

Wir klären Sie gerne auch zur Krankenzusatzversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung auf. Denn auch ohne die Möglichkeit, in eine private Kasse wechseln zu können, werden Sie im Krankheitsfall ohne große Mehrkosten wie ein Privatpatient behandelt. Ob stationäre Zusatzversicherung, Ergänzungstarife, Zahnzusatzversicherungen, Krankenhaustagegeldversicherung oder Krankentagegeldversicherung, Sie entscheiden, welche Leistungen für Sie wichtig sind und gegen welche Risiken Sie abgesichert sein wollen.

Bessere Behandlung im Krankenhaus

Wer heute als gesetzlich Versicherter einmal krank wird und ins Krankenhaus muss, der erhält zwar eine ärztliche Grundversorgung, aber mehr auch nicht. Denn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) deckt nur noch die Grundbedürfnisse im Krankheitsfall ab. Da wird jeder Blinddarm nach einer Fallpauschale abgerechnet. Auf die Besonderheiten eines jeden Patienten kann da keine Rücksicht genommen werden. Alternativtherapien, Einzelzimmer, Chefarztbehandlung oder bestimmte Medikamente sind häufig Zusatzleistungen, die der Kranke extra bezahlen muss.

Arzneimittel-Festbeträge

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für patentgeschützte Arzneimittel Festbeträge - soweit sie nicht einen therapeutischen Zusatznutzen beinhalten.

Festbeträge sind in der gesetzlichen Krankenversicherung maximale Erstattungsbeträge für Arzneimittel. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein Medikament jeweils bis zu dem von den Spitzenverbänden der Krankenkassen dafür festgelegten Betrag. Verschreibt die Ärztin oder der Arzt ein Arzneimittel, dessen Preis über dieser Höchstgrenze liegt, zahlt der Versicherte die Differenz. Die Ärzte sind aber verpflichtet, den Versicherten vorab auf diese Differenzzahlung hinzuweisen.

Hilfsmittel-Festbeträge

Auch für Hilfsmittel wie orthopädische Einlagen, Hörgeräte, Kompressionsstrümpfe, Sehhilfen, Inkontinenzhilfen und Stoma-Artikel gelten bundesweit einheitliche Festbeträge. Sie wurden von den Spitzenverbänden der Krankenkassen beschlossen. Damit erhalten die Versicherten in ganz Deutschland den gleichen Betrag von ihrer Krankenkasse für Hilfsmittel erstattet. Allerdings deckt dieser Betrag in den seltensten Fällen die vollen Kosten ab. Auch hier sollten Sie über eine Zusatzversorgung nachdenken.

Wenn die Zeit am Zahn nagt

Für gesetzlich Krankenversicherte gilt beim Zahnarzt schon lange die so genannte „Regelversorgung". Sie entspricht einer Standardtherapie, bei der für jeden Befund und dessen Behandlung ein fester Zuschuss von der Kasse gezahlt wird. Der Zuschuss in Form eines Euro-Festbetrages ist bundeseinheitlich geregelt und verbindlich für alle Kassen. Das heißt, die Zuzahlung orientiert sich am Problem: dem Zahn, der ersetzt werden muss - also am Befund, nicht an der Behandlungsmethode. Der Unterschied besteht darin, dass sich der Versicherte für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform mit Zahnersatz entscheiden kann, ohne den Anspruch auf den Kassenzuschuss zu verlieren. Die restlichen Kosten muss der Versicherte selbst tragen. Sie werden in der Regel rund 50 Prozent der Gesamtkosten betragen.

Trotz der Bonusregelungen bei regelmäßigem Zahnarztbesuch reicht der Festzuschuss kaum, um sich beispielsweise im Alter einen ästhetisch anspruchsvollen Zahnersatz leisten zu können. Gold- oder Keramik-Inlays werden dann zum Luxusgut.

Durch eine Zusatzversicherung können Sie die Kosten für eine aufwändige Zahnbehandlung unter Umständen deutlich reduzieren. Fragen Sie uns nach den Rundum-Sorglospaketen rund um die Zähne!

Private Zusatzversicherungen

In solchen Fällen helfen private Zusatzversicherungen. Ob es um das Einzelzimmer im Krankenhaus, Inlays beim Zahnarzt, Brillen, Krankentagegeld, Auslandsreisekranken- und Pflegeversicherungen geht - eine private Zusatzversicherung kann jedes Risiko individuell absichern.

Der Beitrag der jeweiligen Zusatzversicherung richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und gewählten Tarifen. Der Versicherer kalkuliert nach einem individuellen Kostenrisiko.

Mit einer privaten Zusatzversicherung steht dem Versicherten dann je nach gewähltem Versicherungspaket das gesamte Spektrum des privaten Rundumschutzes offen. Die Versicherung übernimmt einen Großteil der Kosten, die nach Vorleistung der Kassen übrig bleiben. Auch Kosten, die die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt nicht übernimmt, können privat zusätzlich abgesichert werden.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier

Wenn die Kassenleistung nicht ausreicht

Was für die Rente gilt, macht auch vor der Krankenkasse nicht Halt: Für den vom Lohn abgezogenen Beitrag gibt es nur noch ein gesetzlich festgelegtes Leistungsspektrum, das von Jahr zu Jahr weiter eingeschränkt wird. Ein Ausweg aus dem Verzicht an Leistungen sind Ergänzungs- oder Zusatzversicherungen. Sie fangen die Leistungskürzungen der gesetzlichen Versicherung auf und bieten bei überschaubaren Beiträgen eine höherwertige Behandlung im Krankheitsfall oder die Übernahme der Kosten jenseits der gesetzlichen Pflichtleistung.

Zu den beliebtesten und sinnvollsten Zusatzversicherungen gehören die Zahn- und die Auslandszusatzversicherung. Damit ist neben dem Zahnersatz, der häufig tiefe Löcher in die Haushaltskasse reißen kann, auch ein Krankenrücktransport bei Unfällen oder Krankheiten im Ausland mitversichert.

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Seit 1995 zahlt jeder sozialversicherungspflichtige Bürger in die gesetzliche Pflegeversicherung ein und wähnt sich seither in Sicherheit, später einmal rundum versorgt zu werden. Dabei bleibt gerade bei einer späteren Heimunterbringung oft eine finanzielle Deckungslücke offen, die je nach Pflegegrad einen bis zu vierstelligen Betrag pro Monat ausmachen kann.

Selbst wer im Alter auf Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst zurückgreifen will, zahlt nicht wesentlich weniger.

Aus diesem Grund ist eine private zusätzliche Pflegeversicherung absolut empfehlenswert. Vor allem dann, wenn Sie Kinder haben: Denn sofern Sie sich nicht von Ihrem Nachwuchs pflegen lassen wollen, müssten die Kinder später für die Kosten Ihrer Pflegebedürftigkeit aufkommen - falls es finanziell zumutbar ist und Ihre eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen.

Deutsche Förderpflege

Jetzt an später denken: Private Pflegezusatzversicherung - staatlich gefördert

Mit dem sogenannten "Pflege-Bahr" wird die gesetzliche Pflegeversicherung durch eine private Pflegezusatzversicherung ergänzt. Für die freiwillige Zusatzversicherung gewährt der Staat sogar eine finanzielle Förderung.

Wer im Alter zum Pflegefall wird, kann den finanziellen Betreuungsaufwand in den seltensten Fällen komplett alleine schultern. Schon heute übersteigen die Kosten der Pflege die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Aus diesem Grund lohnt sich eine zusätzliche private Pflegezusatzversorgung wie der "Pflege-Bahr" (benannt nach dem Bundesgesundheitsminister). Dabei handelt es sich um eine kapitalgedeckte und staatlich geförderte Pflegezusatzversorgung, die sowohl gesetzlich wie auch privat Krankenversicherte abschließen können. Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich ausschließlich nach dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss und ist abhängig vom vereinbarten Leistungsumfang.

Um die staatliche Förderung in Form einer Zulage von 60 Euro pro Jahr (5 Euro pro Monat) zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden

  • Der Versicherte zahlt mindestens 120 Euro jährlich in die Pflgezusatzversicherung
  • Im Vertrag ist eine Mindestabsicherung in Höhe von 600 Euro monatlich für den Pflegegrad 5 vorgesehen
  • Der Vertrag umfasst Leistungen für alle Pflegegrade von 1 bis 5

Sind alle Kriterien erfüllt, kümmern wir uns bei Vertragsabschluss um die Beantragung der Zulage. Sie wird dann jährlich nach Ablauf des Versicherungsjahres in den Vertrag gezahlt.

Im Gegensatz zu anderen Versicherungen darf bei der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung kein Antragsteller aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt werden. Bis auf eine Einschränkung: Der Antragsteller muss volljährig und nicht bereits pflegebedürftig sein. Darüber hinaus sind Risikozuschläge unzulässig.

Laut Gesetz müssen zwischen Vertragsbeginn und der Gewährung erstmaliger Leistungen fünf Jahre liegen. Es sei denn, die Vertragsparteien haben sich auf eine kürzere Wartezeit geeinigt. Auch für Kinder können Eltern eine Pflegezusatzversicherung abschließen, jedoch wird die staatliche Zulage erst ab dem 18. Lebensjahr gewährt.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier

Gewerbekunden

Wann haben Sie Ihren letzten persönlichen Vorsorgecheck für Ihren Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenschutz durchgeführt?

Wir hinterfragen bestehende Versorgungskonzepte ergebnisorientiert, zum Beispiel

  • Wie steht es um den Insolvenzschutz Ihrer Versorgungswerke?
  • Reicht die Vorsorge im Hinblick auf das niedrige Zinsniveau sowie die gestiegene Lebenserwartung?
  • Ist eine Kapitalzahlung bei schwerer Krankheit zur Schuldentilgung eine notwendige Ergänzung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
  • Gibt es für Sie günstigere Krankenversicherungstarife bei Ihrer Krankenversicherung oder enthält man Ihnen etwas vor?
  • Sind betriebliche Versorgungszusagen ausreichend refinanziert?

Betriebliche Altersvorsorge (bAV) - Weil die gesetzliche Rente künftig nur für die Grundversorgung reicht.

Noch immer schätzen viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ihre Altersbezüge zu optimistisch ein. Wenn dann kurz vor dem Eintritt in den Ruhestand das Rentenkonto geklärt wird, klafft in vielen Fällen ein mehr oder weniger großes Loch zwischen erwarteter und tatsächlicher Rentenhöhe. Zu diesem Zeitpunkt ist es dann aber häufig zu spät, um aktiv zu werden und die finanzielle Lücke zu schließen, die zur Finanzierung eines unbeschwerten Lebensabends nötig wäre.

Durch immer vielfältigere Karrierewege haben Arbeitgeber auch nicht mehr die komplette Erwerbsbiografie ihrer Mitarbeitenden im Blick und da kann der Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge zu einer komplexen Aufgabenstellung werden.

Daraus lassen sich drei Folgerungen ableiten:

Je früher man die Planung für den Ruhestand angeht, desto gelassener kann man in die Zukunft blicken.
Je breiter man die Altersvorsorge aufstellt, desto geringer wird das Risiko.
Je einfacher die bAV für Arbeitgeber gestaltet werden kann, desto geringer ist der Verwaltungs- und Kontrollaufwand.
Neben den Möglichkeiten der rein privaten Vorsorge hält der Staat ein ganzes Füllhorn von Gestaltungswegen einer betrieblichen Altersvorsorge, kurz bAV, bereit, die neben der reinen finanziellen Absicherung bereits im aktiven Arbeitsprozess schon steuerliche Vorteile mit sich bringen oder auch die Abgabenlast an die Sozialversicherungen verringern können. Diese Vorteile gelten in vielen Fällen sowohl für den Arbeitnehmer wie auch für den Arbeitgeber. Genau dies macht die Modelle auch für beide Seiten so interessant und attraktiv.

Die Betrachtungsperspektive stellt sich aber für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedlich dar. 

Weiterführende Informationen für Arbeitnehmer zu diesem Thema finden Sie hier

Weiterführende Informationen für Arbeitgeber zu diesem Thema finden Sie hier

Wenn wichtige Schlüsselpersonen im Unternehmen ausfallen: Die Keyman-Absicherung

Als Keyman bezeichnet man Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eines Unternehmens, die sich in Schlüsselpositionen befinden.

Das können Geschäftsführer, Gesellschafter, Führungskräfte oder auch Spezialisten sein.

Fällt so eine Fachkraft durch schwere Krankheit oder Tod langfristig oder dauerhaft aus, können auf ein Unternehmen schnell große finanzielle Verluste - bis hin zur Existenzbedrohung - zukommen.

Mit der Zahlung aus einer Keyman-Police lassen sich rückläufige Aufträge auffangen, Erben eines Gesellschafters auszahlen oder sogar ein Nachfolger von einem Konkurrenten abwerben.

Für eine gesunde und motivierte Belegschaft sorgen: Betriebliche Krankenversicherung

Krankheitsbedingte Ausfallzeiten bedeuten für jedes Unternehmen unkalkulierbare Mehrkosten.

Halten Sie die Personalnebenkosten im Rahmen und sorgen Sie vor: Mit einer betrieblichen Krankenversicherung lassen sich Ausfallzeiten in Ihrem Unternehmen senken und der zusätzliche Versicherungsschutz schafft einen Mehrwert, der Ihnen in Konkurrenz zu Mitbewerbern einen Wettbewerbsvorteil verschafft.

Ihre Mitarbeiter dürfen sich durch ein maßgeschneidertes Paket von Zusatzangeboten wie Privatpatienten fühlen - und das häufig ohne Gesundheitsprüfung.

Je nach gewählter Finanzierung des betrieblichen Gesundheitsschutzes sparen Sie Steuern und Ihre Belegschaft Sozialversicherungsabgaben.

Eine echte Win-Win-Situation für alle Beteiligten!

Schutz in allen Lebenslagen: Die Gruppenunfallversicherung

Sorgen Sie für den 24-Stunden-Rundumschutz Ihrer Belegschaft: Mit einer Gruppenunfallversicherung lassen sich Firmeninhaber und Mitarbeiter gezielt gegen die Folgen eines Unfalls absichern.

Bereits ab drei Mitarbeitern lohnt sich die Versicherung und lässt alle von besonders attraktiven Konditionen profitieren.

Je nach Finanzierungsmodell können Sie die Police als zusätzliche Sozialleistung anbieten und Ihre Mitarbeiter dadurch motivieren.