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Moin! Moin!

Wasserschaden durch eine undichte Fuge ?!?

Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021 steht fest, dass ein Wasserschaden durch eine undichte Fuge, kein Schaden durch die versicherte Gefahr Leitungswasser ist. In den Bedingungswerken steht dann immer etwas von „bestimmungswidrigen Austritt“ von Wasser im Rohleitungssystem oder dazugehörigen „Einrichtungen oder sonstigen wasserführenden Systemen“. Es muss ja niemand wissen oder verstehen, was da genau gemeint ist, und warum es versichert ist oder nicht.

Dafür gibt’s ja Fachleute wie uns.

Wichtig ist, dass Sie sensibel auf das Thema reagieren und uns einfach mal darauf ansprechen, wie es in Ihren Verträgen aussieht. Oft entdeckt man dabei auch andere Punkte, die man so bewusst nicht bedacht hatte.

Gerade im Bereich Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gibt es viele Dinge, bei denen ein Update auf ein neueres Bedingungswerk sinnvoll ist.

Rufen Sie durch oder sprechen Sie einfach unsere Berater an, gern prüfen wir Ihre Absicherung.

In dem Sinne wünschen wir allen ein ruhiges entspanntes Wochenende.

Bild: © U. J. Alexander – stock.adobe.com