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BGH Urteil – zur Schlüsselklausel in Hausratversicherungen

Im heutigen Beitrag zum Freitag möchten wir einen versicherungsrechtlichen Punkt etwas näher und einfacher erklären, als es die Fachliteratur macht.

Es geht um die so genannte erweiterte Schlüsselklausel.

Man kann seine Wohnung sehr gut gegen Einbruch gesichert haben, wenn der Dieb aber über einen echten Schlüssel verfügt, hilft die beste Sicherung nichts.

So auch geschehen in einem Fall der bis vor den IV. Zivilsenat des BGH vorgetragen wurde.

Ein Mann hatte seinen Schlüsselbund in seiner Aktentasche im Auto liegen lassen, als er wiederkam, war die Aktentasche verschwunden und aus seiner Wohnung fehlten Sachen im Wert von 64.000€.

Der Kläger meldete den Vorfall seiner Hausratversicherung, diese lehnte den Schaden unter Berufung auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen ab. Schäden die durch einen Einbruch mit einem echten Schlüssel entstehen sind nur dann versichert, wenn der Schlüsselverlust nicht auf Fahrlässigkeit des Besitzers zurückzuführen ist.

Das Landgericht Berlin wie auch das Kammergericht wiesen die Klage ab, mit der Begründung die Aktentasche habe sichtbar im Fahrzeug gelegen, und der Versicherte konnte nicht nachweisen, dass der Wagen verschlossen war.

Der BGH folgte dieser Argumentation, es gab einen Punkt der noch strittig war, ob bei dieser Klausel eine AGB Kontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB durchgeführt werden muss.

Grob übersetzt, verstößt die erweiterte Schlüsselklausel gegen das allgemeine Verständnis der Versicherungsnehmer?

Dies verneinte der BGH, denn sie weiche weder von Rechtsvorschriften ab, noch ergänze sie sie. Als Definition eine Versicherungsfalls beschreibt Sie eher einen Fall von Einbruchdiebstahl und gehört daher zum Rahmen des Vertrages.

Die Begründung hierfür, dass die Mehrheit der Versicherten den Begriff Einbruchdiebstahl nicht mit dem Eindringen durch einen echten Schlüssel verbinden, sondern eher mit gewaltsamen Eindringen. Demzufolge ist hier die umgangssprachliche Deutung des Begriffs eher anzunehmen, als die juristische.

Zusammengefasst ist hierzu zu sagen, passen Sie immer auf Ihre Schlüssel auf, zeigen sie den Verlust sofort an und ergreifen sie vorbeugende Maßnahmen wie Schlössertausch etc.

Wir wünschen Ihnen ein angenehmes Wochenende

Ihr Ramsay Team

Bildquelle pixabay